Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Wahlen)

Senioren03 @, frankfurt, Sunday, 05.11.2006, 13:20 (vor 6388 Tagen) @ traute

hallö traute,

der wahlvorstand hat keinerlei beschlüsse gefasst was die übersetzung der muttersprache angeht,an die ausländischen kolleginnen/kollegen.
ich bin auch im wahlvorstand,wurde aber nicht angehört als ich dieses problem vorgetragen habe.
dir ist sicher auch bekannt,das ich allein nicht klagen kann,vor dem arbeitsgericht,sondern das müssen die ausländischen kollegen selber tun,mit
meiner unterstützung.
Auch zu der frage,das wahlbriefe schon vor der sitzung vom vorsitzenden geöffnet wurden ist auch nicht erlaubt.
ferner habe ich gesehen wie der vorsitzende die strichliste nicht ordnungsgemäß geführt hat,eine überprüfung kann das wahlergebnis schon verändern,das wäre dann ein anfechtungsgrund.

danke für deine antwort,vielleicht kannst du mir auf die jetzige mail auch etwas schreiben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion