Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 05.11.2006, 16:16 (vor 6388 Tagen) @ Senioren03

Hallo Kollege,
deine Schilderung lässt vermuten, dass da nicht "sauber" gearbeitet wurde. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren.

Zu den Möglichkeiten deiner Vorgehensweise.
3 Wahlberechtigte können die Wahl nach dem § 19 BetrVG innerhalb 2 Wochen (im öff. Dienst gibt es andere Fristen) beim Arbeitsgericht anfechten. Dies müssen nicht die "betroffenen" ausländischen Kollegen sein. Jeder Wahlberechtigte kann dies tun.

Rat und Bewertung der Tatvorgänge gibt dir ein Anwalt bzw. ein Rechtssekretär der Gewerkschaft.

Siehe auch folgenden Beitrag:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3274#p3276

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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