Langzeitkrank (Kündigung)

traute, Wednesday, 08.11.2006, 16:11 (vor 6385 Tagen) @ Rupert

hat die SBV mit dem kranken kollegen kontakt aufgenommen> das würde ich zuerst machen. dann klärt sich vielleicht schon, ob er einen antrag auf EU rente gestellt hat.
der AG hat zuerst ein eingliederungsmanagement gem § 84 durchzuführen, bevor er einen antrag auf zustimmung zur kündigung stellt. wenn abzusehen ist, dass seine krankenprognose negativ ist, wird das IA dem KÜ antrag zustimmen.

gruß, traute


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