Langzeitkrank (Kündigung)
hat die SBV mit dem kranken kollegen kontakt aufgenommen> das würde ich zuerst machen. dann klärt sich vielleicht schon, ob er einen antrag auf EU rente gestellt hat.
der AG hat zuerst ein eingliederungsmanagement gem § 84 durchzuführen, bevor er einen antrag auf zustimmung zur kündigung stellt. wenn abzusehen ist, dass seine krankenprognose negativ ist, wird das IA dem KÜ antrag zustimmen.
gruß, traute