Langzeitkrank (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 08.11.2006, 20:02 (vor 6385 Tagen) @ Rupert

Grundsätzlich kann aus gsundheitlichen Gründen auch ein Kündigung erfolgen. Die Kündigung ist aber das Ultima-Ratio und es Bedarf auf alle Fälle vom AG zumindest das Angebot des BEM § 84 (2) SGB IX. Es kommt weiter auch auf die Größe des Betriebes und die betrieblichen Folgen durch die Erkrankung an.

Du siehst es gibt hier nicht schwarz/weiß.

Ganz klar bei Schwerbehinderten/Gleichgestellten bedarf es der Zustimmung des Integrationsamtes.


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