Langzeitkrank (Kündigung)
Grundsätzlich kann aus gsundheitlichen Gründen auch ein Kündigung erfolgen. Die Kündigung ist aber das Ultima-Ratio und es Bedarf auf alle Fälle vom AG zumindest das Angebot des BEM § 84 (2) SGB IX. Es kommt weiter auch auf die Größe des Betriebes und die betrieblichen Folgen durch die Erkrankung an.
Du siehst es gibt hier nicht schwarz/weiß.
Ganz klar bei Schwerbehinderten/Gleichgestellten bedarf es der Zustimmung des Integrationsamtes.