Persönliches Erscheinen bei der Wahl erforderlich? (Wahlen)

Mario, Wednesday, 08.11.2006, 21:08 (vor 7286 Tagen) @ hackenberger

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Hallo Mario,
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» :-( :-( schade dass Du die Bitte die Suchfunktion nicht genutzt hast.
» denn diese Fragen/ dieses Thema hatten wir schon öffters.
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» Daher hier kurz noch einmal die Hinweise:
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» als Kandidat ist die Anwesenheit nicht zwingend erforderlich aber ggf.
» hilfreich. Es könnte ja sein, dass Unentschlossene noch einmal die
» Kandidaten kurz befragen möchten. Als Wähler ist die Anwesenheit bei
» vereinfachtem Wahlverfahren (Wahl im Wahllokal) Pflicht.
»
» PS: Gute Besserung und bitte daran denken, immer erst einmal di
» Suchfunktion nutzen.
»
» PS: Es ist auch hilfreich als Interessierter oder auch als Kandidat einmal
» die SchwbVWO (Wahlordnung) und die entsprechenden §§ des SGB IX sich
» anzusehen. Hilft auch beim argumentieren. ;-)

Hallo Bernd,

ich habe schon die Suchfunktion genutzt, ein Teil meiner Frage wurde da auch beantwortet, nämlich das es keine Briefwahl gibt, aber ob ich zum beispiel meine aufstellung nur an meinen vorgesetzten weiter geben kann oder ob ich dafuer anwesend sein muss ist mir jetzt in dem frueheren Beitrag nicht beantwortet worden, ich habe auch versucht wegen einer neuen Frage die mir beim Lesen der Beiträge aufgekommen die suchfunktion zu nutzen, um zu sehen was hier mit "Eingliederungsmanagement" gemeint ist, hab leider nix gefunden.. jetzt informier ich mich im netz.. weil ich schon angst hab wenn ich hier jetzt frage was versteht man unter einem Eingliederungsmanagement, das es dann wieder heisst nutz bitte die Suchfunktion..

LG

Mario


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