Persönliches Erscheinen bei der Wahl erforderlich? (Wahlen)
Hallo Mario,
hier muss keiner Angst haben was zu fragen.
"Hier werden Sie geholfen"
Verstehe aber bitte, dass es für diejenigen, die hier in der Freizeit Antworten schreiben, frustig ist, alle 3 Tage die gleiche Frage zu beantworten.
Dass es nun leider dich, als totalen Anfänger, erwischt hat tut mir leid. So hat Bernhard es bestimmt nicht gemeint.
» aber ob ich zum beispiel meine aufstellung nur an meinen vorgesetzten
» weiter geben kann oder ob ich dafuer anwesend sein muss ist mir jetzt in
» dem frueheren Beitrag nicht beantwortet worden,
Also deinen Vorgetzten geht das gar nichts an.
Im Falle, dass du am Wahltag noch krank bist machst du folgendes: Such einen Wahlberechtigten, der dich auf der Wahlversammlung vorschlägt und gib ihm eine formlose Einverständniserklärung mit, dass du bereit bist zu kandideren und im Falle deiner Wahl diese annimmst. Diese Einverständniserklärung getrennt für den Wahlgang zum VP und zum Vertreter.
» deine Frage zum "Eingliederungsmanagement"
Dazu findest du hier alles wesentliche:
http://www.schwbv.de/05_03_praevention.html
PS: Wenn du auf diesen Seiten was suchst, bedenke, dass es zwei verschiedene Suchfunktionen gibt.
Auf der Startseite über das Google-Suchfeld
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter