Persönliches Erscheinen bei der Wahl erforderlich? (Wahlen)
Hallo Mario,
Hans-Peter hat es ja schon geschrieben, mein Hinweis auf die Suchfunktion war nicht böse oder vorwerfend gemeint
.
Du schreibst, dass Du auch schon vergeblich hier Antworten zum Thema "Eingliederungsmanagement (BEM)" also § 84 SGB IX gesucht hast. Dieses kann ich eignetlich nicht verstehen oder es muss etwas ganz besonderes sein. Denn zu diesem Thema haben wir sehr viel auf diesen Seiten.
Auch unter http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html#E und in vielen Forumsbeiträgen http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=eingliederungsmanagement&x=7&y=5
Also schaue einmal doch einmal nach. Sollte es wirklich ein neues Themas / neue Frage sein, so stelle sie und ich und auch die vielen anderen helfen gerne.
Zum Thema Wahl findest Du hier fast alles: http://www.schwbv.de/wahlen.html
oder http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=wahlen
Ich weis, man muss teils eine Menge lesen um das für sich passende zu finden, auch muss man hin und wieder etwas vergleichend lesen/denken. Doch wie lautet ein alter Spruch der immer wieder treffend ist: Ohne Fleiß kein Preis". Wenn man dann erkennt, da ist einer der versucht es, selbst eine Lösung/ eine Antwort zu finden hilft man noch einmal so gerne, was aber bitte nicht bedeuten soll, dass man sonst nicht weiter hilft.
Also Mario, glaube mir, meine Antwort war nicht böse gemeint
und auch ich bin damals, vor fast 15 Jahren ins klate Wasser gesprungen, nur hatte ich damals leider keine solche Seite wie diese, wo man immer gerne geholfen bekommt.