Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl (Wahlen)
» Der nächste Punkt ist, dass unsere Schwerbehindertenvertretung derzeit
» sein Amt krankheitsbedingt nicht ausführen kann.
» Einen Vertreter haben wir nicht.
Wenn bis zum Ende seiner Amtszeit nichts passiert ist, dann:
Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:
drei Wahlberechtigte
der Betriebs- oder Personalrat
das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.
SchwbVWO §19: http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__19.html
» Nun damit überhaupt was passiert hat die Wahl nun jemand kommissarisch
» übernommen.
» Er ist aber derzeit nicht im Betriebsrat (war aber letzte Amtszeit).
» Dürfte daher streng genommen nicht mal Wissen wer überhaupt wahlberechtigt
» ist.
» Ist das schon ein Anfechtungsgrund>
Ein Grund ja, aber wie das Gericht entscheidet....>>>
» Nun soll die Wahl bzw. die Kandidatenfindung so laufen, dass jeder der das
» Amt ausführen möchte sich doch in einem Aushang am schwarzen Brett
» eintragen soll.
Falsch.
Kandidaten können nur auf der WV vorgeschlagen werden.
» Habe ich das nun richtig verstanden, dass sich nicht einfach jeder in
» einem Aushang im schwarzen Brett eintragen darf>
Schau hier:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3169
» Sondern das ein Kandidat für das Amt von einem Wahlberechtigten
» vorgeschlagen werden muss damit es ein gültiger Kandidat ist>
Richtig.
» Gibt es hier Unterschiede zwischen der förmlichen und der vereinfachten
» Wahl>
Für dich unrelevant, denn du schreibst ja, dass ihr vereinfacht wählt.
» Im Moment hab ich die Vermutung, das dieses Wahlvorhaben bei uns von
» Anfang an gleich ungültig ist.
Da kannst du recht haben.
PS: Schau dir die Seiten zur Wahl und die Wahlordnung an. Dort findest du alles wichtige, dass ihr die Wahl korrekt durchführen könnt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter