Wer benennt die Kandidaten bei einer Wahl (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 13.11.2006, 15:03 (vor 6386 Tagen) @ Xajorkith

» Die Fragen:
» 1. Nach Paragraph 19 soll durch Aushang zur Wahl eingeladen werden.
» Aber wenn dort Ort, Datum und Uhrzeit aufgeführt sind werden dann nicht
» die Schwerbehinderten indirekt, ich sag mal, enttarnt>
» Auf der einen Seite geht es ja niemanden im Betrieb etwas an wer
» Schwerbehindert ist. Somit kann es ja dann eine Gruppe von
» Schwerbehinderten geben die deswegen der Wahl fernbleiben.
Die ist schon so ok. Es wird keiner gezwungen, dass er hingeht und sich outet.
Der Termin darf veröffentlicht werden - die Wählerliste dagegen nicht.
Zu dem Thema findest du auch einiges, wenn du das Stichwort "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=sozialdaten]Sozialdaten[/link]" ins Suchfeld schreibst.

» Man hat mir inzwischen damit gedroht die Wahl nun auszusetzen.
Man kann eine Wahl nicht einfach aussetzen. Es geht hier nicht um die Wahl eines "Kegelvereins" sondern um die Durchführung eines Gesetzes bzw. Verordnung.

Tipp:
Nicht als "Besserwisser" sondern als "Helferlein" auftreten, dass dem BR oder den jeweiligen Aktiven eine Menge Arbeit (Anfechtung, Nichtigkeit) erspart. ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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