Re: Androhung von Arbeitszeitverkürzung!?! (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Tuesday, 19.03.2002, 23:26 (vor 8072 Tagen) @ Maria

Hallo Maria,
herzlichen Glückwunsch. Du hast den ersten Schritt in
die richtige Richtung gewagt. Nun solltest Du im
angemessenen Rahmen den Kontakt zum Integrationsamt
aufrecht erhalten. Man wird dies von Dir erwarten.
Solltest Du noch kein Exemplar des SGB IX haben, frag
nach beim Integrationsamt. Überlege Dir genau und in
Ruhe Deine nächsten Schritte, bevor Du auf den
Arbeitgeber zugehst und ihn über Deine Rechtstellung
aufklärst. Rechne damit, dass er Deine Rechtstellung
sehr gut kennt. Vielleicht ist es Dir auch möglich
Deinen Arbeitgeber von der Notwendigkeit Deiner
Arbeitskraft zu überzeugen. Laß Dich aber nicht auf
"faule Kompromisse" ein. Auf Vorschläge des
Arbeitgebers immer mit der Bitte um Bedenkzeit
reagieren und keine voreiligen Entschlüsse treffen.
Nichts zulassen was Deine eigene Rechtsstellung
schwächen könnte ( Unterschriften, Verbindliche
Aussagen vor Dritten). Und auf eine Gesprächsrunde mit
dem Integrationsamt hinwirken, mit dem Ziel der
einvernehmlichen Lösung. Das Integrationsamt kann Dir
unter Umständen nicht nur bei Rechtsfragen bezüglich
einer Kündigung hilfreich zur Seite stehen, sondern
auch Dich und Deinen Arbeitgeber mit Mitteln
unterstützen. Dies hängt allerdings mit der Art Deiner
Behinderung und Deinem Arbeitsplatz zusammen und ist
somit erst einmal vom Integrationsamt zu prüfen. Auch
solltest Du einmal in Deinem Bekanntenkreis jemanden
suchen, in dessen Firma eine
Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist. Dort wird es
bestimmt eine Möglichkeit der persönlichen Beratung
geben können.
Und jeder der von Deinem Problem weiß, wird Dich
moralisch unterstützen. - Du schaffst das.
Alles Gute
Roland


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