Outsourcingpläne (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 13.11.2006, 13:54 (vor 6386 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

Hans-Peter hat ja schon auf das wichtige Hingewiesen. Zieht in euere Planungen auch einmal die Rechte der Schwbs und die Pflichten des AG aus § 81 Abs 3 und 4 SGB IX. Die Anforderungen an den AG gehen hier hin bis zu zumutbaren organisatorische Maßnahmen oder anders ausgedrückt alles was für den AG nicht zumutbar ist muss er zur Beschäftigungssicherung Schwerbehinderter unternehmen.

Ob aber letztlich damit das Outsourcing verhindert werden kann >>> Aber u.U. läßt sich aber ein Teil des Outsourcing vermeiden.

Ich unterstelle einmal, dass der BR bei einem solchen Thema sich eine rechtliche Beratung hinzuzieht, besprecht mit diesem auch einmal diese Thematik.

Ich denke der AG wird mit dem Argument kommen, dass das Outsourcing erst einmal keine Gefährdung darstellt, da eine Beschäftigungsgarantie ggf. gegeben wird. Hier kann/sollte man dann aber versuchen für Schwerbehinderte eine länger Beschäftigungsgarantie oder einer Garantie zur Rückrehr in den alten Betrieb zu erhalten.

PS: Diese Rückkehrgaratien ist auch eine Vorderung welche man für alle betroffenen AN machen, z.B. auch für den Fall der Insolvenz des neuen AG.


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