Umgebauter Schwerbehindertenarbeitsplatz abgeben?? (Hilfsmittel)

hackenberger, Tuesday, 14.11.2006, 08:41 (vor 6380 Tagen) @ Norbert S.

Hallo Norbert,

i.d.R. muss dem Integrationsamt (REHA-Träger/Kostenträger) mitgeteilt werden, dass der MA für welchen der Arbeitsplatz mit Mittel aus der Ausgleichsabgabe umgebaut wurde ausgeschieden ist. Von diesen wird dann geprüft, ob eine weitere entsprechende Verwendung im Betrieb möglich/vorgesehen ist oder ob ggf. Mittel zurückerstattet werden müssen.

» Gibt es für die Schwerbehindertenvertretung gesetzliche Grundlagen dieses zu verhindern>> Grundsätzlich nein, versuchen wieder einen Schwerbehinderten einzustellen. Die grundsätzliche Beschäftigungspflicht/Quote besteht weiterhin.


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