Umgebauter Schwerbehindertenarbeitsplatz abgeben?? (Hilfsmittel)

Norbert S., Tuesday, 14.11.2006, 15:30 (vor 6379 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Norbert,
»
» i.d.R. muss dem Integrationsamt (REHA-Träger/Kostenträger) mitgeteilt
» werden, dass der MA für welchen der Arbeitsplatz mit Mittel aus der
» Ausgleichsabgabe umgebaut wurde ausgeschieden ist. Von diesen wird dann
» geprüft, ob eine weitere entsprechende Verwendung im Betrieb
» möglich/vorgesehen ist oder ob ggf. Mittel zurückerstattet werden müssen.
»
» » Gibt es für die Schwerbehindertenvertretung gesetzliche Grundlagen
» dieses zu verhindern>>
Grundsätzlich nein, versuchen wieder einen
» Schwerbehinderten einzustellen. Die grundsätzliche
» Beschäftigungspflicht/Quote besteht weiterhin.

Hallo Bernhard Hackenberger,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir haben ca. 9% Schwerbehinderte inkl. Gleichgestellte und damit die Quote erfüllt. Mir geht es nur darum, dass dieser Arbeitsplatz meiner Meinung nach bevorzugt für Schwerbehinderte belegt werden sollte. Denn wenn der Arbeitgeber erstmal die Umbaumassnahmen, die damals mit finanzieller Unterstützung des Integrationsamtes getätigt wurden rückgängig macht, wird dieser Arbeitsplatz für einen Schwerbehinderten nicht mehr in Frage kommen.


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