Mehr als 8 Stunden Arbeit und geplante Überstunden (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 22.11.2006, 19:34 (vor 6373 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirstin,

der § 124 bezieht sich auf Mehrarbeit. Diese beginnt lt. BAG bei mehr als 8 Std..

Also auch Schwerbhinderte welche z.B. lt. ArbV/TV nur 7 Std. arbeiten müssen, müssen auch bei Bezug auf den § 124 noch 1 Stund täglich Überzeitarbeit leisten. Es sein den man findet einen Grund für den Bezug zum § 81 SGB IX.

In diesem Falle/Beispiel hier macht die Koll. aber Teilzeit auf Grund der Behinderung. Sie könnte sich also hier unter Bezug auf den § 81 auch von ÜZA freistellen lassen. Also von Zeiten bis zur 8 Std. und nicht nur über der 8 Std.

Grundsätzlich sehe ich aber in der Vorgehensweise dort im Betrieb ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Hier sollte einmal der BR sofern vorhanden auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes achten. Man kann sich aber auch an die Aufsichtsbhördern wenden. Nur die möglichen Folgen für das Beschäftigungsverhältnis sind leider bekannt. :-(

Merharbeit und Überzeitarbeit muss man grundsätzlich nur machen, wenn dieses lt. ArbV oder TV zu den vertraglichen Arebitspflichten gehört und dann vom BR sofern vorhanden mitbestimmt wurden. Sonst nur in ganz eng eingegrenzten Notfällen.

PS: Das Arbeistzeitgesetz findet man im Web.


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