höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung (Allgemeines)

markus155, Friday, 24.11.2006, 15:01 (vor 6371 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
das heißt, der einzigste Weg würde nur über das "herausboxen" einer Teilzeitstelle führen>! Und dabei ist ja wohl die Gestzeslage so, das driftige Gründe vorliegen müssen, und die betreffende Person nachweislich nicht in der Lage ist die längere Arbeitszeit zu bewältigen>!
Gruß,M.


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