höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 25.11.2006, 14:12 (vor 6370 Tagen) @ markus155

Halo Markus155

Das SGB IX sagt hier folgendes:
Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. 2 Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.

Denke aber Teilzeit bedeutet auch weniger Geld! Wenn also der BR hier rechtlich die Arbeitszeit erhöhen kann und ein AN hier auf Teilzeitarbeit wechselt bedeutet dieses weniger Einkommen. Denn ich unterstelle einmal, dass hier an die Erhöhung der WAZ ohne Lohnausgleich gedacht ist.

Von schwieewigenden Gründen ist keine Rede!


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