höhere Wochenarbeitszeit laut Betriebsvereinbarung (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 27.11.2006, 11:06 (vor 6368 Tagen) @ markus155

Hallo markus155,

hast Du inzwischen einmal geprüft, ob euer TV (sofer ihr Tarifgebunden seid und euere Arbeitsverträge einen TV als Grundlage haben) eine entsprechende Öffnungsklausel beinhaltet, welche dem BR gestatten eine BV über länger Wochenarbeitszeiten (WAZ) abzuschließen>

Die Dauer des von AG geschuldetetn wöchentlichen Arbeitszeit (WAZ) ergibt sich aus dem ArbV und gehört zu den Arbeitsbedingungen welche üblicherweise trarifvertraglich geregelt werden.

Deshalb kann über die geschludetet WAZ auch keine BV abgeschlossen werden, es sei den der TV beinhaltet eine entsprechende Öffnugsklausel. Siehe auch hierzu § 77 BetrVG, Absatz 3:ok:


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