Dienststellenleiter als Vertrauensmann (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 28.11.2006, 18:57 (vor 6381 Tagen) @ Günter Klaas

Hallo Günter,
kannst du das genauer definieren, was er ist bzw. was er tut
Ist er Leiter des Amtes oder Leiter einer Dienststelle bzw. Abteilung.

Bei ersterem wäre er nicht wahlberechtigt.
Bei zweiterem schon.
Als A13 ist er kein Leitender Angestellter, wie ihn das Gesetz definiert.
Genaueres kannst du in der Wahlordnung deines Landespersonalpertretungsgesetzes oder direkt in diesem nachlesen.
Das SGB IX §94(3) verweist in dieser Angelegenheit nur auf die Wählbarkeit zum PersR.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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