Dienststellenleiter als Vertrauensmann (Wahlen)
» Hallo Günter,
» kannst du das genauer definieren, was er ist bzw. was er tut
» Ist er Leiter des Amtes oder Leiter einer Dienststelle bzw. Abteilung.
»
» Bei ersterem wäre er nicht wahlberechtigt.
» Bei zweiterem schon.
» Als A13 ist er kein Leitender Angestellter, wie ihn das Gesetz definiert.
» Genaueres kannst du in der Wahlordnung deines
»
Hallo Hans-Peter,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zur Erklärung:
Er ist Leiter einer Dienststelle und kann dienstliche Anordnungen im Auftrag des Dienstherrn treffen. Wenn diese Anordnungen gegen z.B. den Fürsorgeerlass
verstossen, müsste er mich doch gleichzeitig gegenüber dem Dienstherrn schützen. Komisch.
Ist das nicht ein Intessenkonflikt >
Viele Grüße
Günter