§ 95.2 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

wolfram marold @, 40764 Langenfeld, Wednesday, 29.11.2006, 09:42 (vor 6381 Tagen)

Guten Morgen allerseits

Mein Arbeitgeber ist der Auffassung, dass, wenn Maßnahmen alle Mitarbeiter betreffen( z.B. Arbeitszeitveränderungen, Leistungsabfragen u.s.w.), er die Schwerbehindertenvertretung nach 95.2 SGB IX nicht anzuhören hat, weil es die Gruppe der Schwerbehinderten nicht im besonderen betrifft.
Ist diese Aussage wirklich richtig> Wenn nicht, woher leite ich das Recht ab, das der Arbeitgeber die Rechtsanwaltkosten für mich übernimmt> Das das Verfahren vor dem Arbeitsgericht kostenfrei ist, weiß ich inzwischen.Ich bin im ö.D./NRW beschäftigt, Für uns ist der "Füraorgeerlaß bindent.
Für Eure Antworten bedanke ich mich im Vorraus.
Liebe Grüße
Wolfram


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