neuwahl? (Wahlen)

Wolfgang H., Thursday, 07.12.2006, 07:36 (vor 6361 Tagen) @ traute

Guten Morgen Traute,

die Richterin hatte ja sicherlich Gründe, die Anfechtung "abzuschmettern".
Es hat sich doch "nur" um eine Art Gütetermmin gehandelt.

Wenn Du Dir sicher bist, dass die Wahl den Bestimmungen gemäß durchgeführt wurde, sehe ich keine Veranlassung für Neuwahlen.
Wenn ich Deine Schilderungen noch richtig im Gedächtnis habe, kannst Du auch bei Neuwahlen mit denselben Problemen konfrontiert werden, wie bei dem ersten Durchgang.

Mein Tipp: Die Wahl so nehmen wie sie ist. Das "Wahlvolk" nochmal sachlich aufklären, und durch gute Arbeit überzeugen. Die Klage verliert somit von Monat zu Monat an Wert.

Auf der einen Seite ist es ja erfreulich, wenn sich Mehrere um das Ehrenamt "streiten", es sollte aber doch das Interesse der zu betreuenden SbM im Vordergrund stehen.

Ich wünsche Dir gutes Durchstehvermögen! :-) :-D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion