neuwahl? (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 13.12.2006, 09:21 (vor 6356 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

Wahlvorschläge können nur von aktiv Wahlberechtigten eingereicht werden. Es muss also ein aktiv Wahlberechtigter als "Listenführer" genannt werden. jeder Wahlberechtigte kann auch nur jeweils einen Wahlvorschlag für das Amt der VPSchwb und/oder Stelli eireichen und unterstützen. Von daher ist dei Anzahl der am Mandat interessierten ggf. zweitrangig, da ja die Wahlvorschläge gültig sein müssen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion