Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von „Teilhabe am Arbeitsleben“ (Allgemeines)

u-boot, Monday, 11.12.2006, 11:08 (vor 6357 Tagen)

Guten Tag,

zum Thema

Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben

bitte ich um Unterstützung insoweit, als dass mich Hinweise und Tipps zur Beantragung der Leistung interessieren. Die SBVin meines Arbeitgebers ist erster erst ein paar Tage im Amt und hat infolge dessen noch keine Erfahrungswerte mit dieser Thematik. Wir haben uns dahingehend verständigt, dass zunächst jeder möglichst viele Informationen zusammenträgt.


Die Fragen:

Ist der SBV verpflichtet mich bei der Antragstellung zu unterstützen>

Ist es zulässig, dass der SBV in meinem Namen den Antrag stellt>

Ist es sinnvoll den SBV den Antrag stellen zu lassen>

Was sollte in dem HNO-Befund stehen und was besser nicht>

Wie und wie stark ist das Erfordernis der ausgewählten Geräte

Was sollte in dem Anpassbericht des Akustikers stehen und was besser nicht>

Inwieweit ist die Bewilligung der Leistung eine Kostenfrage – d. h. muss herausgestellt werden, dass ein Kassenmodell nicht ausreichend ist>
- Wenn ja, welche Anforderungen sind an diese Darlegung erfahrungsgemäß zu stellen> Formulierungsvorschläge>

- Wenn nein, gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare, Urteile>


Was sollte in der Arbeitsplatz/-situationsbeschreibung des Arbeitgebers stehen und was besser nicht>

Wer hat Erfahrungswerte (positiv wie negativ) im Zusammenhang mit Antragstellungen in ähnlichen wie der auf mich zutreffenden Situation> Sind hierzu evtl. Gerichtsurteile bekannt und können diese zugänglich gemacht werden> Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare>

Was ist grundsätzlich übernahmefähig>
a)Eigenanteil der Anschaffungskosten

b)Zusatzausstattung (z.B. Blue Tooth um mittels Zusatzgerät (Richtmikrophon) besser Konferenzen oder Gerichtsverhandlungen zu verfolgen – entsprechende Darstellung des Hörgerätakustikers vorausgesetzt)

c)Unterhaltskosten (Batterien (ca. alle 1 ½ - 3 Wochen neu), Schläuche die HdO-Geräte (ca. alle 3-4 Monate neu, HdO= Hinter-dem-Ohr), Otoplastiken (ca. alle 1 – 1 ½ Jahre neu, das ist das, was direkt ins Ohr gesteckt wird)

Erfahrungswerte vorhanden, gesetzliche Regelungen, Kommentare, Gerichtsurteile bekannt>

Wie kann/muss für den Fall dass vorstehend b) und c) übernahmefähig sind die Antragstellung erfolgen> Erst nur a) und dann sukzessive b) und c) oder alles zugleich jedoch mit 3 aufeinander aufbauenden Anträgen etc. Erfahrungswerte vorhanden/Gerichtsurteile bekannt>

Inwieweit spielt die alternativ mögliche Änderung der Arbeitsaufgaben bei der Bewilligung eine Rolle> Wer prüft hier, wer ist darlegungspflichtig> Wer hat ggf. Erfahrungen mit Zumutbarkeiten in diesem Zusammenhang> Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare, Urteile>

Welche Aspekte sollte darüber hinaus noch beachtet werden/sind wissenswert>


Bisheriger Stand und Sachverhalte:
Behindertenausweis mit einem GdB von 50 liegt vor
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit 16 Jahren
gesetzlich Krankenversichert
Antragsformulare der Dt. Rentenversicherung Bund liegen vor.
Befund des HNO’s ist noch zu erstellen
Anpassbericht des Hörgeräteakustikers ist noch zu erstellen.
Bestätigung des Arbeitgebers zur Arbeitsplatzsituation ist noch zu erstellen

Arbeitsplatzsituation – Kurzform:
Vertretung des Arbeitgebers bei externen (Gerichts-)Terminen
Besprechungen und Konferenzen intern wie extern
Sachbearbeitung (Einzelbüro, Telefon, PC)

Die Ergebnisse der wahrzunehmenden Aufgaben entfalten verbindliche Wirkung für den Arbeitgeber. Akustische Missverständnisse und/oder permanentes Nachfragen führen zur Ergebnisverschlechterung und damit zu Vermögensschäden für den Arbeitgeber.

Gleichwertiger anderer Arbeitsplatz im Unternehmen welcher ohne Hörgeräte auszuüben ist undenkbar.
Anderer minderwertigerer Arbeitsplatz ohne Hörgeräte kaum denkbar.

Allen die sich mit der Beantwortung auseinandersetzen können und vor allem auch wollen schon an dieser Stelle vielen Dank. Sollte es den zeitlichen Rahmen des einzelnen sprengen und ist eine telefonische Unterredung sinnvoll, bitte direkte Mail über das Forum an mich. Damit dem Thread auf diesem Weg erlangte Infos nicht verloren gehen, erkläre ich mich schon jetzt bereit diese dann als eigenen Eintrag nachzuliefern.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass sämtliche Entscheidungen zur Kostenübernahme Einzelfallentscheidungen sind und in jedem Fall die individuellen Sachverhalte wahrheitsgemäß vorzutragen sind. Dennoch wird es allgemein zu berücksichtigende Dinge geben, welche sich positiv auf die Entscheidung zur Kostenübernahme auswirken.

Nochmals Vielen Dank!

Gruß
u-boot


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