Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von „Teilhabe am Arbeitsleben“ (Allgemeines)

Michael, Monday, 11.12.2006, 12:14 (vor 6357 Tagen) @ u-boot

»
» Die Fragen:
»
» Ist der SBV verpflichtet mich bei der Antragstellung zu unterstützen>
Ja
»
» Ist es zulässig, dass der SBV in meinem Namen den Antrag stellt>
Warum sollte er das>
»
» Ist es sinnvoll den SBV den Antrag stellen zu lassen>
Nein
»
» Was sollte in dem HNO-Befund stehen und was besser nicht>
Überlass das doch dem Akustiker
»
» Wie und wie stark ist das Erfordernis der ausgewählten Geräte
Kommt auf deine Hörminderung an
»
» Was sollte in dem Anpassbericht des Akustikers stehen und was besser
» nicht>
Überlass das dem Akustiker
»
» Inwieweit ist die Bewilligung der Leistung eine Kostenfrage – d. h. muss
» herausgestellt werden, dass ein Kassenmodell nicht ausreichend ist>
Ein Kassenmodell muss nicht schlecht sein. Ich trage selbst welche

» Was sollte in der Arbeitsplatz/-situationsbeschreibung des Arbeitgebers
» stehen und was besser nicht>
Die Wahrheit
»
»
» b)Zusatzausstattung (z.B. Blue Tooth um mittels Zusatzgerät
» (Richtmikrophon) besser Konferenzen oder Gerichtsverhandlungen zu
» verfolgen – entsprechende Darstellung des Hörgerätakustikers
» vorausgesetzt)
Wenn das Integrationsamt das auch so sieht
»
» c)Unterhaltskosten (Batterien (ca. alle 1 ½ - 3 Wochen neu), Schläuche die
» HdO-Geräte (ca. alle 3-4 Monate neu, HdO= Hinter-dem-Ohr), Otoplastiken
» (ca. alle 1 – 1 ½ Jahre neu, das ist das, was direkt ins Ohr gesteckt
» wird)
»Wäre wohl zuviel verlangt, oder>
»
»
»
» Die Ergebnisse der wahrzunehmenden Aufgaben entfalten verbindliche Wirkung
» für den Arbeitgeber. Akustische Missverständnisse und/oder permanentes
» Nachfragen führen zur Ergebnisverschlechterung und damit zu
» Vermögensschäden für den Arbeitgeber.
Kommt auch bei normalhörenden vor.
»
Gruß Michael


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