Kostenübernahme für Hörgeräte im Rahmen von „Teilhabe am Arbeitsleben“ (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Monday, 11.12.2006, 16:56 (vor 6357 Tagen) @ u-boot

» Die Fragen:
»
» Ist der SBV verpflichtet mich bei der Antragstellung zu unterstützen>
JA

» Ist es zulässig, dass der SBV in meinem Namen den Antrag stellt>
Meines Erachtens NEIN

» Ist es sinnvoll den SBV den Antrag stellen zu lassen>
Meines Erachtens NEIN

» Was sollte in dem HNO-Befund stehen und was besser nicht>
Alle medizinisch technischen Notwendigkeiten, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheinen wollen.

» Wie und wie stark ist das Erfordernis der ausgewählten Geräte
Du solltest das am BESTEN geeignete Gerät wählen und mußt das dann allerdings auch entsprechend begründen. Antragsgrund ist ja TEILHABE AM ARBEITSLEBEN, also ist DEIN Arbeitsalltag maßgebend und DEINE Arbeitsansprüche!Du brauchst nicht die Mittel des Kostenträgers verteilen, da achtet der schon von sich aus drauf!

» Was sollte in dem Anpassbericht des Akustikers stehen und was besser
» nicht>
Abstellen auf die Ansprüche an deine Teilhabe am Arbeitsleben, deine vom Arbeitsauftrag vorgegebenen Qualitätsansprüche!

» Inwieweit ist die Bewilligung der Leistung eine Kostenfrage – d. h. muss
» herausgestellt werden, dass ein Kassenmodell nicht ausreichend ist>
Auf Kassenmodell würde ich garnicht eingehen, sondern ausschließlich auf die Qualitätsnotwendigkeiten! Und nicht auf das Minimum abstellen, sondern du bist der Beste an deinem Platz, also stell auch die besten Ansprüche an dein Arbeitssequipment. Streichen lass IMMER nur die Anderen, das ist deren Job!!!

» - Wenn ja, welche Anforderungen sind an diese Darlegung erfahrungsgemäß zu
» stellen> Formulierungsvorschläge>
Schlagwort ist immer "Behinderungsbedingt"!"zur Teilhabe am Arbeitsleben, entsprechend der Arbeitsaufgabe zwingend notwendig" und ähnliche Formulierungen, die sich auf die Behinderung und die adäquate Teilhabe am Arbeitsleben beziehen (behinderungsbedingt darfst du nicht schlechter gestellt sein als ohne Behinderung! AGG)

» - Wenn nein, gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare, Urteile>
»
» Was sollte in der Arbeitsplatz/-situationsbeschreibung des Arbeitgebers
» stehen und was besser nicht>
Alles reinschreiben, was deinen Ansprüchen und denen deines AG an deine Aufgabenerfüllung entspricht und nützlich ist! Nur Tatsachen, niemals deine Meinungen und Vermutungen!

» Wer hat Erfahrungswerte (positiv wie negativ) im Zusammenhang mit
» Antragstellungen in ähnlichen wie der auf mich zutreffenden Situation>
Es ist immer Standhaftigkeit gefragt! Kompromisse zu Lasten deiner Gesundheit und deiner Leistungsfähigkeit sollten NIEMALS von dir selber gemacht werden.

» Sind hierzu evtl. Gerichtsurteile bekannt und können diese zugänglich
» gemacht werden>
Da ist mir letzthin was untergekommen, genau zu Hörgeräten (Ging um sehr hohe Qualität und Kosten, die letztlich wohl durch Gericht genehmigt wurden). Kann aber nicht mehr sagen wo. War im Internet!

» Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Kommentare>

» Was ist grundsätzlich übernahmefähig>
» a)Eigenanteil der Anschaffungskosten
Was ist zur Teilhabe notwwendig>>

» b)Zusatzausstattung (z.B. Blue Tooth um mittels Zusatzgerät
» (Richtmikrophon) besser Konferenzen oder Gerichtsverhandlungen zu
» verfolgen – entsprechende Darstellung des Hörgerätakustikers
» vorausgesetzt)
Was ist notwenig um deinen Bedarf zu decken>!

» c)Unterhaltskosten (Batterien (ca. alle 1 ½ - 3 Wochen neu), Schläuche die
» HdO-Geräte (ca. alle 3-4 Monate neu, HdO= Hinter-dem-Ohr), Otoplastiken
» (ca. alle 1 – 1 ½ Jahre neu, das ist das, was direkt ins Ohr gesteckt
» wird)
Es gibt mindestenss ein Urteil, das die Kasse dazu verdonnert hat, die üblichen Betriebskosten zu übernehmen, incl. Batterien, da ohne Batterie das Hörgerät nicht funktionieren kann sondern ausser Funtion ist, als kaputt!!
Such im Internet.

Viel Erfolg!


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