Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 14.12.2006, 07:56 (vor 6354 Tagen) @ Alexander

Hallo
Soweit ich weiß, darf weder PR / BR noch SBV an Sitzungen teilnehmen, wenn der Mandatsträger Urlaub hat, dann darf dies nur ein Vertreter.
Allerdings kann er teilnehmen, wenn der Urlaub unterbrochen ist, also die Zeit als normale Arbeitszeit zählt und abgerechnet wird.

Mache es allerdings auch so, dass ich meinen Stellvertretern solch offizielle Tätigkeiten als SBV zukommen lasse, um sie auch in den Schutz der diversen Regelungen kommen zu lassen. Setzt allerdings voraus, dass ich meine Vertreter entsprechend unterrichte, informiere und ihnen entsprechend vertrauen kann.


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