Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 14.12.2006, 09:10 (vor 6354 Tagen) @ Alexander

Hallo Alexander,

dieses Thema/Frage hatte ich gerade auch letzte Woche wieder auf einem Seminar beim BAG in Erfurt angesprochen.

Die ganz klare Antwort lautet: NEIN
Urlaub und Krankheit sind ganz klare Gründe der Verhinderung. Eine Teilnahme trotz dieser Verhinderunggründe würde die Beschlüsse angreifbar machen, wegen falscher Ladeung/Teilnahme.

Es gibt hierzu auch ein BAG-Urteil aus dem ganz klar die Verhinderung in diesen Fällen hervor geht.

Ausnahme nur, wenn das BR-Mitglied ausdrücklich z.B. bei AU seine Nichtverhinderung erklärt.


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