Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub (Allgemeines)
Hallo Alexander,
dieses Thema/Frage hatte ich gerade auch letzte Woche wieder auf einem Seminar beim BAG in Erfurt angesprochen.
Die ganz klare Antwort lautet: NEIN
Urlaub und Krankheit sind ganz klare Gründe der Verhinderung. Eine Teilnahme trotz dieser Verhinderunggründe würde die Beschlüsse angreifbar machen, wegen falscher Ladeung/Teilnahme.
Es gibt hierzu auch ein BAG-Urteil aus dem ganz klar die Verhinderung in diesen Fällen hervor geht.
Ausnahme nur, wenn das BR-Mitglied ausdrücklich z.B. bei AU seine Nichtverhinderung erklärt.