Teilnahme an PR-Sitzung im urlaub (Allgemeines)
Hallo Kolleginnen,
der allseits geschätzte Herr Däubler meint in seiner Kommentierung (BertrVG §25 Rn 17) hierzu:
Will jedoch das verhinderte BR-Mitglied an der Sitzung teilnehmen, hat es das Recht hierzu (a. A. offenbar Richardi/Thüsing, Rn. 15). Ein BR-Mitglied kann beispielsweise für die Teilnahme an einer BR-Sitzung seinen Urlaub unterbrechen (LAG Hamm 21. 1. 87 3 Sa 1520/86;
Wenn es ein vergleichbares Urteil für den Bereich der Personalräte gibt dann müssten die Experten mal in ihren diversen Kommentierungen "wühlen".
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter