Verpflichtung zur Übernahme des Wahlehrenamtes auch für Schwerbehinderte (Allgemeines)

Marie, NRW, Friday, 15.12.2006, 10:49 (vor 6354 Tagen)

Hallo,
Wahlberechtigte sind zur Übernahme des Wahlehrenamtes (z.B. Landratswahlen etc.) verpflichtet. Gilt dies auch für Schwerbehinderte> Wenn nein, wo findet ich den Gesetzestext hierzu. Es stehen im nächsten Jahr wieder einmal Wahlen an und ich habe schon jetzt Nachfragen.
Danke für die Auskunft und noch einen schönen Advent
Marie

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Marie


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