Verpflichtung zur Übernahme des Wahlehrenamtes auch für Schwerbehinderte (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 15.12.2006, 13:13 (vor 6353 Tagen) @ Marie

Hallo Marie,

die Verpflichtung besteht zur Annahme des "Ehrenamtes" als Wahlhelfer, Wahlvorstand usw. Nicht zur Mandatsannahme. Ich kenne weder aus BetrVG noch aus der SchwbWO eine solche Verpflichtung. Ich würde aber zu mindest für Mandatsinteressierte hier ein gewisse Verpflichtung sehen.

PS: Die nächsten regelmäßigen Wahlen sind aber erst wieder 2010!


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