Kosten im Wahlanfechtungsverfahren (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 18.12.2006, 09:58 (vor 6351 Tagen) @ Winfried

Hallo Winfried,
» Der vom BR Vorsitzende protegierte Gegenkandidat ist unterlegen. Jetzt hat
» der BR Vorsitzende sowie der Gegenkandidat und ein weiterer mit Hilfe
» eines Rechtsanwaltes ein Wahlanfechtungsverfahren eingeleitet vor dem
» Arbeitsgericht.
3 Wahlberechtigte sind anfechtungsberechtigt. Ist der BR-Vors. wahlberechtigt>

» Begründet wird dies überwiegend mit der Aussage: vor der
» Wahl haben ihm viele eine Wahlzusage erteilt die aber bei der Wahl so
» nicht eintraf. Nach der Wahl hat er nochmals die Kollegen abgefragt die
» ihm widerrum bestätigten ihn gewählt zu haben ( haben sie schriftlich
» bestätigt ). Jetzt beruft er sich darauf das er zu wenig Stimmen bekommen
» hätte, das kann nicht stimmen.
Nach meiner Ansicht ist dies kein Anfechtungsgrund.

» Meine Frage: Ich werde in diesem Verfahrebn einen Anwalt hinzuziehen, wer
» übernimmt die Kosten für den Anwalt>
Du bist nicht der Beklagte.
Solltest du einen Anwalt benötigen, dann muss der AG für die Kosten aufkommen.
Kontaktiere deine Gewerkschaft - da wir dir auch weiter geholfen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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