Kosten im Wahlanfechtungsverfahren (Wahlen)

Winfried @, Dortmund, Monday, 18.12.2006, 12:17 (vor 6350 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Winfried,
» » Der vom BR Vorsitzende protegierte Gegenkandidat ist unterlegen. Jetzt
» hat
» » der BR Vorsitzende sowie der Gegenkandidat und ein weiterer mit Hilfe
» » eines Rechtsanwaltes ein Wahlanfechtungsverfahren eingeleitet vor dem
» » Arbeitsgericht.
» 3 Wahlberechtigte sind anfechtungsberechtigt. Ist der BR-Vors.
» wahlberechtigt>

Der BR Vorsitzende ist schwerbehindert, das ist in Ordnung mit den dreien.
»

» » Begründet wird dies überwiegend mit der Aussage: vor der
» » Wahl haben ihm viele eine Wahlzusage erteilt die aber bei der Wahl so
» » nicht eintraf. Nach der Wahl hat er nochmals die Kollegen abgefragt die
» » ihm widerrum bestätigten ihn gewählt zu haben ( haben sie schriftlich
» » bestätigt ). Jetzt beruft er sich darauf das er zu wenig Stimmen
» bekommen
» » hätte, das kann nicht stimmen.
» Nach meiner Ansicht ist dies kein Anfechtungsgrund.
Da gehe ich auch mal von aus, sonst steht der manipulation ja tür und tor offen. noch sind die stimmabgaben geheim, was sollen da jetzt erklärungen wer wie gewählt hat und vorallem wie glaubwürdig ist das wieder.
»

» » Meine Frage: Ich werde in diesem Verfahrebn einen Anwalt hinzuziehen,
» wer
» » übernimmt die Kosten für den Anwalt>
» Du bist nicht der Beklagte.
» Solltest du einen Anwalt benötigen, dann muss der AG für die Kosten
» aufkommen.
Also ich habe zwischenzeitlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet, mit den Kosten muss ich mal sehen. Kann sein das der AG sich mal wieder weigert.


» Kontaktiere deine Gewerkschaft - da wir dir auch weiter geholfen.
Verdi lass ich mal daraus, die sind hier in der rechtsberatung etwas einfach zusätzlich noch sehr "dicke" mit dem BR Vorsitzenden.


Ich danke Dir Hans - Peter für die schnelle Reaktion.

Ich gehe mal davon aus das wir uns im nächsten Jahr auf einem Seminar sehen werden
Gruss
winfried


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