Übernahme der Kosten für Hörgeräte (Hilfsmittel)

Alexander @, Saarland, Tuesday, 19.12.2006, 17:24 (vor 6344 Tagen)

Hallo zusammen,

es geht um das leidige Thema ob die Krankenkasse 100% der Hilfsmittel, sprich Hörgeräte übernehmen muß. Der Antrag auf 100% Kostenübernahme für zwei neue Hörgeräte wurde nur für den Festbetrag genehmigt. Dies bedeutet, dass ich Widerspruch einlegen muß, wie kann ich diesen optimal begründen,ohne mit der Klage vor dem Sozialgericht zu drohen.

Ich halte es für ein unding, das Menschen mit Behinderung überhaupt Kosten übernehmen sollen, da sie für Ihre Behinderung selbst nichts können. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung diese Leistungen selbst zahlen und somit schlechter gestellt sind als Menschen ohne Behinderung.

Kann ich Urteile bzw. Gesetze angeben> Ich sehe nicht ein, dass die Krankenkasse sich aus ihrer Verantwortung mit einem Festbetrag stehlen kann.

Andere Träger wie Integrationsamt oder Arbeitsamt lehnen Kostenübernahme ab, mit der Begründung es wäre medizinische Rehabilitation und keine berufliche Rehabilitation. Das Integrationsamt wäre nur für Beamte zuständig und das Hörgerät wäre kein Hilfsmittel.

Was kann man tun, um zu seinem Recht zu kommen, sonst braucht man kein AGG.

Grüße und Frohe Weihnachten, dieses Forum bzw. diese Seite ist ein großer Gewinn.

Alexander


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