2ter Schwerbehindertenvertreter (Seminare / Fortbildung)
Hallo Astrid,
Gratulation zum neuen Mandat. :flower:
Zu deiner Frage:
Als 2. Stelli hast du nach dem SGB IX (leider) kein Recht auf Schulungsteilnahme
Als BR sieht es besser aus. Siehe hier!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter