2ter Schwerbehindertenvertreter (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 06.02.2007, 13:35 (vor 6306 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

hier war es dann aber auch nur möglich, aufgrund eines Entgegenkommens des AG. Einen Rechtsanspruch gab es hier nicht. Es ist sogar fraglich, ob die Aufteilung/Wahrnehmung der Aufgaben so mit dem SGB IX und der Rechtsprechung des BAG so vertretbar war. Schaue einmal hierzu zum Beispiel dir das BAG-Urteil vom 7. April 2004 7 ABR 35/03 an. ;-)


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