2ter Schwerbehindertenvertreter (Seminare / Fortbildung)
Hallo Claudia,
hier war es dann aber auch nur möglich, aufgrund eines Entgegenkommens des AG. Einen Rechtsanspruch gab es hier nicht. Es ist sogar fraglich, ob die Aufteilung/Wahrnehmung der Aufgaben so mit dem SGB IX und der Rechtsprechung des BAG so vertretbar war. Schaue einmal hierzu zum Beispiel dir das BAG-Urteil vom 7. April 2004 7 ABR 35/03 an.