2ter Schwerbehindertenvertreter (Seminare / Fortbildung)

Claudia Jacobs @, Erfurt, Monday, 08.01.2007, 16:34 (vor 6334 Tagen) @ Astrid Sareyko

Hallo Astrid,

ob Du als 2. Stellv. Anspruch auf Schulungen hast, hängt sicher auch von Eurer Struktur im Unternehmen ab.

In meiner ersten Amtszeit in der SBV war ich anfangs auch "nur" 2. Stellv. (der Gesamt-SBV), allerdings in einer Firma mit mehreren Lokationen im gesamten Bundesgebiet. Die schwerbehinderten Mitarbeiter waren so verteilt, dass es in (fast) jeder Lokation 1 oder 2 gab (und gibt), außer in "meiner" Lokation, da waren es 19. Aufgrund dieser Verteilung haben wir keine örtlichen SBV, sondern nur die Gesamt-SBV, die sich um die schwerbehinderten Mitarbeiter aller Lokationen kümmert. Da ich als 2. Stellv. die meisten Mitarbeiter direkt vor Ort betreue, war es gar kein Thema, dass ich genauso an den Schulungen teilnahm. Nach relativ kurzer Amtszeit schied der 1. Stellv. altersbedingt aus, so dass ich dann 1. Stellv. war (und auch jetzt in der neuen Amtszeit wieder bin). Wir haben damals mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass wir aufgrund unserer Arbeit in unterschiedlichen Lokationen (Berlin, Erfurt) nicht immer gewährleisten können, gegenseitig erreichbar zu sein und deshalb unbedingt beide den gleichen Kenntnisstand brauchen. Somit konnte und kann ich genauso wie die eigentliche Vertrauensperson in Anspruch nehmen. Da gabs auch nie Probleme mit dem Arbeitgeber. Inzwischen gestaltet es sich sogar zum Vorteil, weil die I-Ämter der unterschiedlichen Bundesländer auch kostenlose (Tages)Seminare zu unterschiedlichen Themen anbieten. Da geht dann jeweils einer von uns hin und informiert den Anderen entsprechend.

Vielleicht ginge das in Deinem Fall auch.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Herzliche Grüße,
Claudia


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