Wahl Gesamt-Schwbv. - wer ist wahlberechtigt? (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 14:14 (vor 6325 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

diese Frage haben wir zwar schon öffters behandelt, doch hiernoch einmal die Antwort:

Zur Wahl der GSchwbV haben nur die SchwbV (also die gewählten Schwerbehindertenvertreter) das aktive Wahlrecht. Ist diese Verhindert nimmt der gewählte Stellvertreter die Aufgaben wahr, hat also im Falle der Verhinderung des VPSchwb, aber nur im Falle der Verhinderung, das aktive Wahlrecht.

Also pro gewählter SchwbV 1 Stimme/ ein Wahlberechtigter.

Bei der KSchwbV ist es vergleichbar, hier hat die gewählte GSchwbV, alos die gewählte Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten das aktive Wahlrecht und bei Verhinderung der Stell.


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