Re: Pauschaler Aufwendungsersatz (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Andrea,
wenn Betriebsräte einen solchen erhalten, sind diese
Regelungen auch auf SchwbV anzuwenden. Wenn z.B.
freigestellte BR einen solchen erhalten, dann steht
dieser auch freigestellten SchwbV zu. Also stets
gleiche Fakten vergleichen.
Bernhard