Re: Pauschaler Aufwendungsersatz (Umgang mit Arbeitgeber)

Frank Müller, Monday, 19.07.2004, 10:40 (vor 7214 Tagen) @ Andrea Hübsch

Pauschaler Aufwendungsersatz für Betriebsräte steht
auch der Schwerbehindertenvertretung zu !
§96 Abs. 3 SGB IX:

Das Gleichbehandlungsgebot ist nicht auf gesetzlich
begründete Rechte beschränkt. Es erstreckt sich auch
auf in sonstiger Weise dem Betriebsrat eingeräumte
Rechtsstellungen (BAG AP Nr. 2 zu § 23 SchwbG = PersR
1987, 39). So begründet der einem Betriebsrat
eingeräumte Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz
eine persönliche Rechtsstellung, aufgrund der ein
Schwerbehindertenvertreter nach § 96 Abs. 3 Satz 1
eine Gleichbehandlung verlangen kann (ArbG Stuttgart,
Beschluss vom 5. Oktober 1999 — 14 BV 65/99). Im
Einzelfall können allerdings ausnahmsweise in dem Amt
oder der Person des Schwerbehindertenvertreters
liegende Gründe eine abweichende Regelung sachlich
rechtfertigen, wofür der Arbeitgeber
darlegungspflichtig ist (ArbG Stuttgart).



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