Re: Neuregelung Zusatzurlaub zum 1. Mai 2004 (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 28.06.2004, 08:44 (vor 7214 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

die zwölftelung des Zusatzurlaubes ist neu! Bis zum
01.05.2004 hatte man auch dann den Anspruch auf den
vollen Zusatzurlaub, wenn man am 30.12. den Antrag
stellte und dieser positiv entschieden wurde. Es
verhielt sich mit dem Zusatzurlaub genau so wie mit
der steuerrechtlichen Sache.

Mit dem Steuerfreibetrag (Pauschale) ist dieses auch
heute noch so. Wie ein am 30.12. gestellter Antrag
positiv entschieden, so hat der Betroffene den
Anspruch auf den vollen Steuerfreibetrag.

So nun zum Zusatzurlaub!

Also, man bekommt für jeden Monat im dem eine
Schwerbehinderung anerkannt ist ein Zwölftel des
Zusatzurlaubes wobei Bruchteile die mindestens einen
halben Tage ergeben sind aufzurunden. Wird die
Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend festgestellt,
so ist beim Zusatzurlaub genau so zu verfahren wie bei
Urlaub. Der betroffenen muss/sollte sofern er am Ende
des laufende Urlaubsjahres einen Antrag auf
Anerkennungen einer Schwerbehinderung stellt, beim AG
den Anspruch auf Zusatzurlaub und die Übertragung auf
das nächste Urlaubsjahr anmelden. Wird die
Schwerbehinderung dann anerkannt (ab Datum der
Antragstellung) besteht der Anspruch auf Zusatzurlaub
ab diesem Antrags-/Anerkennungsdatum. Er muss dann
(der Zusatz-EU für das alte Urlaubsjahr) in dem
Zeitraum genommen in welchem auch der übertragene
Urlaub genommen werden muss. In der Regel sind dieses
die ersten 3 Monate des neuen Urlaubjahres.

Beim Ausscheiden aus dem Betrieb unterliegt der
Zusatzurlaub den gleichen Regelungen wie der Urlaub
sonst auch.

Es gibt keine Sonderregelungen für den Wegfall der
Schwerbehinderung. Daher sollte man sofern ein Wegfall
der Schwerbehinderteneigenschaft ansteht (z.B. Ende
der Heilungsbewährung und somit Rückstufung des GdB)
den Zusatzurlaub vorher nehmen, also dem AG mitteilen,
ich nehme meine x-Tage Zusatzurlaub. Somit ist
klargestellt, dass man nicht seinen
Regelurlaubsanspruch nimmt. Was weg ist ist weg. Ich
habe noch nicht gelesen, dass es Erstattungs- oder
Verrechnungsansprüche für genommenen Zusatzurlaub gibt.

Bernhard



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