Werde total Übergangen (Umgang mit Arbeitgeber)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 14.02.2007, 08:27 (vor 6288 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

bei der Verwendung des Wortes Mobbing sollte man heute SEHR vorsichtig sein.
Wenn du da jemanden vor Gericht bringst und das Gericht stellt fest, dass das, was du Mobbing nennst keines war und die Beweislage juristisch gesehen extrem dünn ist, dann antworten heute viele mit einer Gegenklage wegen Verleumdung. Und da ja ein Gerichtsverfahren vorliegt mit Protokoll usw. ist die Beweislage dann wieder gegen dich sehr kritisch.
Und Verleumdungsklagen können verflixt teuer werden.

Aber keine Angst vor Mobbingklagen, wenn die gut vorbereitet sind mit Mobbingtagebuch, eventuellen Zeugen usw. Halt nicht mit dem Wort in Verbindung mit den Namen der Bezugspersonen irgendwo "öffentlich" hausieren gehen, und da kann auch ein Einzelgespräch mit der falschen Person am falschen Ort schon tödlich sein.

Nur so als Anmerkung zum Thema Mobbing, betrifft ja uns alle als SBV und SB-Personen.


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