Verhalten und Rechtsgrundlage auf Kundenwunsch (Stellvertreter/in)

Peter Heesch @, Luebeck, Friday, 16.02.2007, 13:01 (vor 6286 Tagen)

Hallo,

ich bin ein neugewählter 2. stellvertretender Vertrauensmann am Campus Lübeck am UKSH.

Mit den beiden ebenfalls neugewählten Vertrauensleuten (Vertrauensfrau, 1. Stellvertr. Vertrauensfrau) wurde besprochen, daß jeder den SB im Betrieb zur Verfügung steht, vor allem wenn einzelne SB direkt an einen von uns herantreten.

Die Vertrauensfrau sagte mir nun, daß alle offiziellen Belange 'über ihren Tisch zu laufen hätten, die Reihenfolge VF, 1. st. VF, dann ich einzuhalten sei'. Wie das Leben so spielt, haben nun ein paar Kollegen mich angesprochen, da sie mich gewählt haben und möchten nur von mir betreut werden.

Welcher Rechtsgrund/kommentar/ Rechtsprechungskanon besteht hier zu diesem Thema, da ich mich gern formal korrekt und kollegial verhalten möchte>

An alle Profis hier im Netz, bitte genau die Basis der Info mitteilen und konkrete Tipps geben. Vielen Dank. Ich kann bisher wenig klare Aussagen treffen und im Recht (SGB IX etc) finden.

Ich hoffe auf Unterstützung und nochmals Hallo...

LG

Peter H.


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