Verhalten und Rechtsgrundlage auf Kundenwunsch (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 16.02.2007, 16:18 (vor 6286 Tagen) @ Peter Heesch

Hallo Peter,

das SGB IX ist hier ganz eindeutig. Die SchwbV ist kein Gremium sondern eine Ein-Personen-MA-Vertretung. Dieses hat für ihren Verhinderungsfalls Stellvertreter sofern diese gewählt wurden.

Also, Achtung für den Fall ihrer Verhinderung!!! Sofern mehr als 100 schwerbehinderte/ gleichgestellte Koll. im Betrieb zu vertreten sind, kann die 1. Stellvertretung zur dauerhaften Aufgabenerledigung herangezogen werden.

Die folgenden Stellis (2. und ggf. 3 usw.) können/dürfen nur dann gem. SGB IX § 95 Aufgaben wahrnehmen bzw. hierzu herangezogen werden, wenn sowohl die gewählte Vertrauensperson wie auch der 1. Stelli verhindert ist. Hier gibt es auch keine Rechtsauslegung, dass Gesetz ist hier ganz klar und eindeutig und auch das BAG hat dieses mehrfach so entschieden.

Man muss also ggf. den Schwerbehinderten (Wählern) das Gesetz erläutern. Dieses gehört auch zu den Aufgaben der SchwbV.


PS: Ich bin etwas enttäusch über manche Fragen, nicht wegen der Fragen, sonder weil mir auf Grund der Fragestellung klar wird, dass AN welche sich hier für diese wichtigen Mandate zur Wahl stellen, ganz offenbar nicht die Zeit nehmen, auch einmal sich im Gesetz über die Rechtsgrundlage und die Aufgaben und Rechte informieren. Dieses obwohl es eigentlich ganz klar geschrieben steht. Auch sich hier entsprechend zu informieren gehört zu den Aufgaben der SchwbV. Auch die Integrationsämter bieten hier entsprechende Gesetzesdrucke und weiter auch einfach zu verstehende Unterlagen auch welche die die Aufgaben und Rechte deutlich und verständlich beschreiben. Dieses auch alles kostenfrei.

Weiter haben wir diese Grundsatzthemen hier mehrfach ausdrücklich beschrieben/behandelt und haben auch ausführliche Webseiteninhalte hierzu. Z.B. http://www.schwbv.de/aufgaben.html Man muss nur noch ein wenig Zeit investieren und lesen.

Peter, bitte das PS nicht falsch verstehen. Es soll auch nicht dich jetzt persönlich ansprechen, sondern ist eine allgemeine Feststellung. Sie trifft leider auch auf Koll. zu welche für BR-Mandate kandidieren. Verstehe es einfach als einen Appell zum Anspron.:ok:

Grundsätzlich herzlich willkommen ind unserer Runde und in dem sehr oft nicht leichten Mandat nicht unterkriegen lassen. Hilfe/Hilfestellung findest Du immer auch hier. Auch wenn hin und wieder vielleicht auch einmal etwas kritischer Aussagen kommen. Solange aber eine Antwoort kommt, ist es ja alles nicht so schlimm.;-) ;-)

Noch eine Grundsatzbitte zum Schluss:

Bitte beim Amtworten immer den Ursprungstext löschen, sonst werden die Beiträge unnötig lange!!;-) ;-) ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion