Verhalten und Rechtsgrundlage auf Kundenwunsch (Stellvertreter/in)

PH @, Friday, 16.02.2007, 16:38 (vor 6286 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das Gesetz ist mir bekannt, habe halt nur den Konflikt zum Kundenwunsch und zu den Vertrauenskollegen und die konkrete Umsetzung der Arbeit gesehen und dachte es gäbe hierzu Rechtsprechung und praktische Hilfe.

Danke für den gar allgemeinen Hinweis mit der Dachlatte:-) werde noch mehr Ehrgeiz entwickeln, doch was nützt es, wenn das eigene Wissen (noch>!) größer ist als das zuständiger Anderer :-(und die SB dann mich fragen;-)>


Danke und Gruß ins Forum zurück:-)

Peter


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