Zuständigkeit - IA (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 22.02.2007, 09:06 (vor 6280 Tagen) @ Ralf_1

Hallo,

nach meinen Kenntnissen immer das IA welches für den Stamdort des Betriebes (Arbeitsort) zuständig ist.
Es ist aber auch nicht schädlich wenn der Antrag bei einem anderen ggf. sogar nicht zuständigen REHA-Träger gestellt wird. Diese müssen diesen dann innerhalb von 14 Tagen an das/den Zuständigen weiterleiten.

PS: Ein Blick ins Gesetz (SGB IX) hätte hier weitergeholfen. Somit steht die nächste "Bettlektüre" schon fest oder>>;-) ;-)


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