Zuständigkeit - IA (Hilfsmittel)

Nörgler, Thursday, 22.02.2007, 09:56 (vor 6280 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» nach meinen Kenntnissen immer das IA welches für den Stamdort des
» Betriebes (Arbeitsort) zuständig ist.
» Es ist aber auch nicht schädlich wenn der Antrag bei einem anderen ggf.
» sogar nicht zuständigen REHA-Träger gestellt wird. Diese müssen diesen
» dann innerhalb von 14 Tagen an das/den Zuständigen weiterleiten.


Hallo,
ich glaube, dass Integrationsamt ist kein Reha-Träger. Deshalb müssen die auch nicht §14 SGB IX beachten. Mein Tipp: Einfach mal beim Integrationsamt anrufen und fragen.


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