Zuständigkeit - IA (Hilfsmittel)
» Hallo,
» ich glaube, dass Integrationsamt ist kein Reha-Träger. Deshalb müssen die
» auch nicht §14 SGB IX beachten. Mein Tipp: Einfach mal beim
» Integrationsamt anrufen und fragen.
Hallo Nörgler,
auch für dich die Empfehlung zu einer Bettlektüre:
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Aufgaben des Integrationsamtes §102 SGB IX Absatz 3 ff.