Zuständigkeit - IA (Hilfsmittel)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 22.02.2007, 12:06 (vor 6279 Tagen) @ Nörgler

» Hallo,
» ich glaube, dass Integrationsamt ist kein Reha-Träger. Deshalb müssen die
» auch nicht §14 SGB IX beachten. Mein Tipp: Einfach mal beim
» Integrationsamt anrufen und fragen.

Hallo Nörgler,
auch für dich die Empfehlung zu einer Bettlektüre:
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Aufgaben des Integrationsamtes §102 SGB IX Absatz 3 ff.


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