Vertretungsfall (Stellvertreter/in)

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 14:30 (vor 6275 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

Du liegst mit Deiner Auffassung hier ganz richtig. Das Thema "Verhinderung" ist im BetrVG besser beschrieben. Hier findet man in der Kommentierung und in der hierzu ergangenen Rechtsprechung auch fast alles dazu.

Bei der SchwbV ist dieses analog mit dem Zusatz, dass es auch eine Verhinderung wegen zeitgleich stattfindender andere Termine geben kann. Es gibt grundsätzlich keine berufliche Verhinderung, denn Mandatsarbeit hat stets Vorang diese gilt dann auch für die Stellis sofern sie wegen Verhinderung der VPSchwb einen Mandatstermin wahrnehmen sollen. Also in der Regel für den 1. Stelli.

Also ganz klar: Es gibt keine berufliche Verhinderung!

Aber, wie so oft im Leben, keine Regel ohne Ausnahme: Ich glaube einmal etwas gelesen zu haben (es betraf auch BR), dass sollte ein BR-Mitglied auf einer mehrtägigen Dienstreise sein, die nicht verschiebbar ist (z.B. 1 Woche) und mitten in der Woche findet eine BR-Sitzung statt und die Anreise (also Unterbrechung der DR) nicht möglich sein (auch weil wirtschaftlich völlig unvertretbar) weil es z.B. eine DR ins Ausland ist, dass in diesen Fällen eine Verhinderung vertrebar sein und ein Stellvertreter für die Sitzung geladen werden kann. "Aber, wie erwähnt: Ich glaube und ist lange her"


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