Redebeitrag bei BR-Versammlung (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Wednesday, 28.02.2007, 21:39 (vor 6274 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,


kurze Frage vorweg: Meinst Du BR Situng oder Betriebsversammlung > (Aber nur rein förmlich gemeint).

Du hast bei beiden ein Rederecht, was Dir niemand verweigern kann. Ebenso kannst Du sogar nach SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung setzen lassen:


SGB IX § 95 Abs.4)
1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. 2Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. 3Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert. 4In den Fällen des § 21e Abs. 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Schwerbehindertenvertretung, außer in Eilfällen, auf Antrag eines betroffenen schwerbehinderten Richters oder einer schwerbehinderten Richterin vor dem Präsidium des Gerichtes zu hören


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Viele Grüße.

David
VPschwbM


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