Redebeitrag bei BR-Versammlung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 01.03.2007, 15:31 (vor 6274 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,

Hans-Peter hat ja auf Dein Recht, deine Rechtsgrundlage hingewiesen. Hier musst Du nun für dich die Entscheidung treffen, willst Du es umsetzen ja oder nein> :-(

Hier noch einmal der Gesetzestext des § 85 Abs. 8 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung kann an Betriebs- und Personalversammlungen in Betrieben und Dienststellen teilnehmen, für die sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig ist, und hat dort ein Rederecht, auch wenn die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung nicht Angehörige des Betriebes oder der Dienststelle sind.

Du sollest Dir wirklich überlegen, entweder in einem vertrauensvollem Gespräch oder wenn dieses wirklich nicht geht dann dem BR-Vorsitzenden den Gesetzestext in Schriftform zur Verfügung zu stellen.

Eine weiter Möglichkeit wäre dieses im Rahmen der BR-Sitzung zu tun.

Der BR-Vorsitzende hat in diesen Punkten nicht das Recht die über den Umweg "Hausrecht" hier entfernen zu lassen.


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